Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU e.V.) mit
Sitz in München wurde im November 1996 gegründet.
Ziel dieser
Arbeitsgemeinschaft: Die Förderung der Verkehrssicherheit und die
Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses.
Zweck: Eine
einheitliche, neutrale und ordnungsgemäße Durchführung der Pannen- und
Unfallhilfe in Deutschland. Dafür wurden in Zusammenarbeit mit Polizei und
Ministerien Anforderungen zur Zulassung, Auswahl und Vermittlung von
Abschleppdiensten entwickelt. Auf dieser Basis kann der APU e.V. die
Abschleppzentralen gründen, welche die Vermittlungsersuche der Polizei und
anderer Behörden als Vermittler entgegennimmt und an geeignete Abschleppbetriebe
weiterleitet.

Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V.
Hauptaufgaben
des Vereins sind die Aufstellung, Weiterentwicklung und Empfehlung
von Mindestanforderungen für die Tätigkeit von
Hilfevermittlungs-Leitzentralen sowie für die Zulassung von privaten
Hilfsdiensten zur Pannen- und Unfallhilfe. Dazu gehört auch die Überwachung der
Einhaltung solcher Anforderungen. Dabei berät und unterstützt der
Verein in diesem Gebiet die Bundes- und Landesbehörden bei deren
hoheitlichen Aufgaben. Damit leistet er zusammen mit seinen Mitgliedern einen
wichtigen Beitrag für die Sicherheit und Optimierung des öffentlichen
Verkehrsflusses in den einzelnen Bundesländern.
Organe des Vereins
Die
Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V. ist mit ihren Mitgliedern, den
Automobilklubs, KFZ-Verbänden und KFZ-Organisationen bundesweit organisiert. Der
Verein verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Sämtliche Ämter im APU e.V. sind
Ehrenämter.
Organe des APU e.V. sind die Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied mit einem Delegierten vertreten ist, sowie der Vorstand, dem fünf Mitglieder angehören. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Zusätzlich können laut Satzung der Bundesminister für Verkehr und die Landesministerkonferenz je einen Vertreter in den Vorstand entsenden.