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Kriterien für die Aufnahme von Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppunternehmen

###  Die Unternehmen, die über die APU vermittelt werden, sind in einer sogenannten Vermittlungsliste aufgeführt. Diese Liste ist zahlenmäßig nicht limitiert, sodass neue Unternehmen fortlaufend aufgenommen werden können.

Um eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen, gelten für die Aufnahme in die Vermittlungsliste strenge Mindestanforderungen. Diese wurden von den beteiligten Institutionen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Ministerien erarbeitet und verabschiedet und sind in einem Mindestanforderungskatalog dokumentiert. Bei Gesetzesänderungen werden die Kataloganforderungen entsprechend überarbeitet.


Personelle
Anforderungen

Neben KFZ-Meisterbetrieben kommen nur Betriebe mit einer mindestens dreijährigen Erfahrung im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe zum Einsatz.

Für Firmen in der Leistungskategorie Schwerlastverkehr verlängert sich die geforderte Berufserfahrung in der Regel auf fünf Jahre. Im Bergungs- und Abschleppgewerbe muss ausreichend Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich sowie über technische Anweisungen der Hersteller (z.B. Kardan- und Steckwellenausbau, lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft usw.) nachgewiesen werden.

Von den Unternehmen wird eine Dienstbereitschaft von 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag gefordert. Im Falle von Urlaub und Krankheit ist eine Abmeldung möglich.

Technische Anforderungen

Die Ausstattung der Unternehmen muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Für einen Betrieb der Leistungskategorie A1 (Pkw) ist mindestens ein Schiebeplateaufahrzeug mit 2,5 t Nutzlast erforderlich. In der Leistungskategorie A2 ist ein Plateaufahrzeug mit mindestens 3,5 t Nutzlast und ein Ladekran, der bei 8 m Ausschub 1 t Tragkraft aufweist erforderlich. In der Leistungskategorie B1 (Lkw) ist ein anerkanntes Pannenhilfsfahrzeug mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausrüstung und ein Abschleppwagen mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast von
6 t bei 80 km/h und einer Seilwinde mit mindestens 10 t Zugkraft am einfachen Strang Voraussetzung. Für die Leistungskategorie B2 ist zusätzlich noch ein Auto- oder Mobilkran mit mindestens 40 t Tragkraft erforderlich. Auch Ladekrane mit entsprechender Leistung werden anerkannt.

Infrastruktur und Bescheinigungen

Für die Aufnahme in die Vermittlungsliste benötigen die Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das am Firmenstandort ein 24-Stunden-Betrieb zulässig ist. Mindestens fünf Fahrzeuge müssen auf einem abgezäunten Gelände oder in einer geschlossenen Halle abgestellt werden können. Liegt der Standort in Autobahnnähe müssen zehn Fahrzeuge abgestellt werden können. Im Schwerlastbereich zwei Fahrzeuge plus Ladung. Weiter muss die Möglichkeit zur Verwahrung von zwei Pkw und im Schwerlastbereich einem Lkw plus Ladung zur Eigentumssicherung für Dritte unzugänglich vorhanden sein. Dabei müssen umweltschutzrechtliche Vorschriften selbstverständlich beachtet werden.

Aufnahme neuer Abschleppunternehmen

Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme eines Unternehmens in die Vermittlungsliste der APU ist eine Betriebsprüfung durch Sachverständige (z.B. DEKRA oder TÜV). Darüber hinaus müssen gewerbliche Bescheinigungen und Versicherungsnachweise sowie die Zustimmung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes bei etwaigen Unstimmigkeiten mit Kunden vorhanden sein. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Unternehmen in die Vermittlungsliste der APU aufgenommen.

Überprüfung bestehender Listung

Betriebe, die bereits bei der APU gelistet sind, werden in einem 5-Jahres-Rhythmus erneut überprüft. Fällt ein Abschleppunternehmen negativ auf, sind auch außerplanmäßige Kontrollen sowie ein Ausschluss von der Liste möglich.

Neueinrichtung einer APU Abschleppzentrale

Soll in einem Bundesland eine Abschleppzentrale neu eingerichtet werden, informiert die APU vorab alle Abschleppunternehmen über die Neuregelung und das Aufnahmeverfahren.

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